Hier finden Sie die aktuellen Übertrittsregelungen und wichtige Termine zu Infoabenden, Einschreibung und Probeunterricht

 

Bei Fragen zu den unten aufgeführten Übertrittsregelungen wenden Sie sich bitte an die Lehrkräfte der 3. oder 4. Jahrgangsstufen.  

Das Übertrittszeugnis wird am 7.05.2021 (ACHTUNG! Terminänderung wegen Corona) von den Klassenlehrern ausgehändigt.

Im Anschluss an die Kurzübersicht der aktuellen Übertrittsregelungen finden Sie die wichtigsten Termine an den weiterführenden Schulen. 

  • Kurzübersicht der Übertrittsregelungen:

Aus der Grundschule in die Realschule

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathe und HSU im Übertrittszeugnis:

- bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich

- bei allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht*

 

Aus der Grundschule in das Gymnasium

- bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich

- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht*

 

*Probeunterricht bestanden bei Deutsch, Mathe Note 3 oder 4; bei Deutsch

  und Mathe Note 4 und 4 gilt Elternentscheidung

    • Wichtige Termine an den weiterführenden Schulen:
  •       Bitte informieren Sie sich persönlich an den jeweiligen Schulen.

 

Bitte informieren Sie sich auch persönlich auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen.

  • Der Probeunterricht findet an allen Schulen statt. 

Bitte  zur Anmeldung mitbringen:

- Übertrittszeugnis (Original)

- Geburtsurkunde (Original)

- gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss

 

 

Beratungslehrkräfte Gymnasien Rosenheim